Kanzlei Dr. Schmitz: Spezialisierung auf Wirtschaftsstrafrecht und angrenzende Rechtsgebiete

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  • vor 1 Woche
  • Letztes Update: Okt. 2026
Bildquelle: https://www.kanzlei-dr-schmitz.com/kanzlei/

Verfasst von Redaktion (blR)

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Wenn geschäftliche Entscheidungen Gegenstand eines strafrechtlichen Vorwurfs werden, geht es selten allein um eine einzelne Handlung. Häufig spielen betriebliche Abläufe, Zuständigkeiten und Unterlagen eine Rolle. Für Unternehmen ist deshalb relevant, welche wirtschaftlichen Zusammenhänge eine Kanzlei in ihre Arbeit einbezieht und auf welche Rechtsgebiete sie ausgerichtet ist. Die Kanzlei Dr. Schmitz in Stuttgart setzt ihren Schwerpunkt auf das Wirtschaftsstrafrecht und mehrere eng damit verbundene Fachgebiete.

Ein Kanzleiprofil mit klarer fachlicher Ausrichtung

Die Kanzlei Dr. Schmitz hat ihren Standort in Stuttgart. Ihr Profil umfasst Außenwirtschaftsstrafrecht, Wirtschaftsstrafrecht, Insolvenzstrafrecht, Steuerstrafrecht und Zollstrafrecht sowie Zollrecht. Sie verfügt über mehr als 25 Jahre Erfahrung in der Beratung und Vertretung innerhalb ihrer Kerngebiete. Die Kombination zeigt, worauf die Kanzlei fachlich ausgerichtet ist: auf rechtliche Fragen, die aus wirtschaftlichem Handeln entstehen oder dieses unmittelbar betreffen.

Für Unternehmen ist diese Einordnung hilfreicher als eine bloße Aufzählung von Rechtsgebieten. Bei einem geschäftlichen Vorgang können etwa interne Entscheidungswege, steuerliche Angaben oder grenzüberschreitende Warenbewegungen relevant werden. Daraus folgt nicht, dass jeder Sachverhalt mehrere strafrechtliche Fragen aufwirft. Erkennbar ist aber, weshalb die Kanzlei benachbarte Fachgebiete in ihrem Profil zusammenführt. Wer einen spezialisierten Dienstleister sucht, kann so einschätzen, ob dessen fachliche Ausrichtung zum eigenen Unternehmenskontext passt.

Wirtschaftsstrafrecht im Unternehmenskontext

Im Schwerpunkt Wirtschaftsstrafrecht befasst sich die Kanzlei mit strafrechtlichen Fragen im Zusammenhang mit wirtschaftlichem Handeln. Ein Fachanwalt für Wirtschaftsstrafrecht behandelt unter anderem Themen zu Betrug, Untreue sowie Korruptions-, Bilanz- und Subventionsdelikte. Das verdeutlicht die Bandbreite möglicher Fragestellungen: Im Mittelpunkt kann eine Entscheidung der Unternehmensleitung stehen, ebenso die Verwendung von Mitteln oder die Darstellung wirtschaftlicher Vorgänge. Ob ein konkretes Verhalten strafrechtlich relevant ist, hängt stets vom jeweiligen Sachverhalt ab.

Die Kanzlei richtet ihr Angebot in diesem Bereich an Unternehmen sowie an Geschäftsführer und Vorstände. Diese Zielgruppen sind nicht austauschbar. Ein Verfahren kann den Geschäftsbetrieb betreffen und zugleich Fragen zur Verantwortung einzelner Leitungspersonen aufwerfen. Für die Einordnung kommt es deshalb darauf an, welche Rolle jemand bei einer Entscheidung hatte, welche Informationen vorlagen und wie Abläufe im Unternehmen tatsächlich organisiert waren. Gerade diese Verbindung von strafrechtlichem Vorwurf und betrieblichem Hintergrund macht verständlich, warum das Wirtschaftsstrafrecht im Porträt einer auf Unternehmen ausgerichteten Kanzlei einen so großen Raum einnimmt.

Für die Einschätzung eines wirtschaftsstrafrechtlichen Sachverhalts ist zudem wichtig, zwischen einer auffälligen geschäftlichen Entscheidung und einem strafrechtlichen Vorwurf zu unterscheiden. Eine Entscheidung kann sich im Nachhinein als wirtschaftlich ungünstig erweisen, ohne dass daraus bereits eine strafrechtliche Verantwortung folgt. Umgekehrt erklärt ein betriebswirtschaftlicher Zweck allein noch nicht, wie eine Handlung rechtlich einzuordnen ist. Entscheidend sind die konkreten Vorgänge, die verfügbaren Informationen und die jeweiligen Zuständigkeiten. In Unternehmen entstehen diese Informationen oft an verschiedenen Stellen: Eine Abteilung bereitet einen Vorgang vor, andere Personen prüfen oder genehmigen ihn, und erst danach wird er umgesetzt. Wer einen Vorwurf verstehen will, muss deshalb nicht nur das Ergebnis betrachten, sondern auch den Weg dorthin. Dieser Blick auf den tatsächlichen Ablauf erklärt, weshalb wirtschaftsstrafrechtliche Fragen häufig über die Betrachtung einer einzelnen Person oder eines einzelnen Dokuments hinausgehen.

Wenn Rechtsgebiete ineinandergreifen

Die weiteren Schwerpunkte der Kanzlei stehen nicht isoliert neben dem Wirtschaftsstrafrecht. Steuerstrafrecht kann beispielsweise relevant werden, wenn Angaben gegenüber Finanzbehörden Gegenstand eines Vorwurfs sind. Im Insolvenzstrafrecht rücken Handlungen und Entscheidungen im Zusammenhang mit einer wirtschaftlichen Krise in den Blick. Zollrecht und Zollstrafrecht betreffen wiederum Vorgänge rund um die Abwicklung und Kontrolle von Warenbewegungen. Das Außenwirtschaftsstrafrecht ergänzt dieses Profil dort, wo geschäftliche Tätigkeiten einen grenzüberschreitenden Bezug haben.

Für Leser aus dem Unternehmensumfeld liegt der Wert dieser fachlichen Kombination in der sachlichen Abgrenzung: Nicht jede Unstimmigkeit bei einer Zollanmeldung ist ein Strafverfahren, und nicht jede wirtschaftliche Krise begründet einen strafrechtlichen Vorwurf. Dennoch können Fragen aus diesen Bereichen in einem Unternehmenssachverhalt zusammenkommen. Die Ausrichtung der Kanzlei macht sichtbar, dass sie solche Schnittstellen als Teil ihrer Arbeit betrachtet. Besonders für Betriebe mit internationalem Warenverkehr oder komplexen internen Verantwortlichkeiten ist die Unterscheidung zwischen dem zugrunde liegenden Fachgebiet und einem möglichen strafrechtlichen Vorwurf wesentlich.

Die Schnittstellen werden besonders verständlich, wenn man einen Geschäftsvorgang aus verschiedenen Blickwinkeln betrachtet. Bei einer Warenbewegung können beispielsweise die tatsächliche Lieferung, die dazugehörigen Unterlagen und die Angaben gegenüber Behörden jeweils eine eigene Rolle spielen. Welche rechtlichen Fragen daraus entstehen, lässt sich nicht allein aus dem Umstand ableiten, dass Ware eine Grenze überschreitet. Ebenso wenig sagt eine wirtschaftliche Krise für sich genommen etwas über die strafrechtliche Bewertung einzelner Entscheidungen aus. Für Unternehmen ist daher eine präzise Beschreibung des Vorgangs wichtiger als ein vorschnelles Etikett für den gesamten Fall. Sie hilft dabei, Beteiligte, Zeitpunkte und Dokumente auseinanderzuhalten und erst danach zu prüfen, welches Rechtsgebiet für welche Frage einschlägig ist. Das erklärt auch, weshalb die im Kanzleiprofil genannten Fachgebiete zwar zusammenhängen, aber nicht gleichgesetzt werden sollten.

Beratung und Vertretung für Unternehmen und Leitungspersonen

Zum ausgewiesenen Tätigkeitsfeld der Kanzlei gehören Beratung und Vertretung in straf- und ordnungswidrigkeitenrechtlichen Verfahren. Im Wirtschaftsstrafrecht können dabei Fragen zur Einordnung eines Vorwurfs und zur Vertretung betroffener Mandanten entstehen. Maßgeblich sind die Umstände des jeweiligen Falls und die Rolle der betroffenen Personen. Die Kanzlei adressiert dabei ausdrücklich Unternehmen, Geschäftsführer und Vorstände.

Was diese Tätigkeit im Unternehmenskontext anspruchsvoll macht, ist die Verbindung verschiedener Perspektiven. Unterlagen müssen einem Geschäftsvorgang zugeordnet werden; zugleich können Entscheidungen, Zuständigkeiten und zeitliche Abläufe für das Verständnis des Vorwurfs wichtig sein. Eine Durchsuchung betrifft außerdem häufig Arbeitsplätze, Datenträger oder Geschäftsunterlagen und damit Bereiche, in denen der laufende Betrieb organisiert ist. Das Porträt der Kanzlei lässt sich vor diesem Hintergrund als Angebot an Mandanten lesen, die neben der strafrechtlichen Frage auch den wirtschaftlichen Zusammenhang ihres Falls berücksichtigt wissen möchten. Eine pauschale Antwort auf einen Vorwurf ergibt sich daraus nicht: Welche Schritte sinnvoll sind, bestimmt der konkrete Sachverhalt.

Was das Profil für Unternehmen erkennbar macht

Die Kanzlei Dr. Schmitz verbindet ihren Standort in Stuttgart mit einer klaren Ausrichtung auf wirtschaftsbezogene Strafrechtsgebiete. Wirtschaftsstrafrecht steht dabei im Zusammenhang mit Fragen aus Steuer-, Insolvenz-, Zoll- und Außenwirtschaftsstrafrecht sowie dem Zollrecht. Unternehmen und Leitungspersonen erhalten damit ein konkretes Bild der Themen, für die Beratung und Vertretung zum Kanzleiprofil gehören.

Ein Firmenporträt kann die Besonderheiten eines einzelnen Verfahrens nicht vorwegnehmen. Es kann aber zeigen, nach welchen fachlichen Schwerpunkten ein Anbieter arbeitet und welche Mandanten er anspricht. Bei der Kanzlei Dr. Schmitz ist dieser Schwerpunkt deutlich: Sie befasst sich mit strafrechtlichen Fragestellungen im wirtschaftlichen Umfeld und berücksichtigt dabei die angrenzenden Rechtsgebiete, aus denen solche Fragen entstehen können. Für Unternehmen ist das eine sachliche Grundlage, um die fachliche Passung der Kanzlei zum eigenen Anliegen einzuordnen.

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