Maschinenrichtlinie bei industrieller Fernwartung: Was sich mit der neuen Maschinenverordnung ab 2027 ändert

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  • vor 1 Monat
  • Letztes Update: Juni 2026

Verfasst von Redaktion (blR)

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Die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG wird zum 20. Januar 2027 durch die Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 abgelöst. Für alle, die mit industrieller Fernwartung zu tun haben, ist das keine formale Umstellung, sondern ein handfester Anlass, Prozesse, Schnittstellen und Verträge zu überprüfen: Digitale Sicherheitsfunktionen, Cybersicherheit und die Verantwortung bei Fernzugriffen rücken deutlich stärker in den Fokus. Wenn ein Servicetechniker aus dem Büro auf eine Werkzeugmaschine in einem Werk drei Länder entfernt zugreift, berührt er gleich mehrere Rechtsrahmen: Produktsicherheit, Arbeitsschutz und IT-Sicherheit.

Warum die Maschinenrichtlinie für Fernwartung relevant ist

Die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG bildet einen zentralen Baustein des europäischen Produktsicherheitsrechts. Sie wurde von den Mitgliedstaaten in nationales Recht überführt und definiert grundlegende Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen für Maschinen, die im Europäischen Wirtschaftsraum in Verkehr gebracht werden. Das gilt auch für Maschinen, die im Betrieb über eine Fernwartungsschnittstelle erreichbar sind.

Fernwartung berührt dabei zwei Ebenen: die sicherheitstechnische Auslegung der Maschine selbst und die organisatorische sowie informationstechnische Absicherung des Zugriffs. Wer Schutztüren, Not-Halt-Funktionen oder Bewegungsfreigaben aus der Ferne beeinflussen kann, übernimmt Verantwortung für die Sicherheit der Personen vor Ort. An dieser Stelle setzen die Anforderungen an, die Hersteller und Betreiber im Rahmen der Maschinenrichtlinie bei industrieller Fernwartung heute schon erfüllen müssen und ab 2027 in einem weiterentwickelten Rahmen nachweisen sollen.

Was die neue Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 ändert

Die Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 ersetzt die Richtlinie zum 20. Januar 2027. Anders als eine Richtlinie gilt eine Verordnung unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten, ohne dass nationale Umsetzungsakte erforderlich sind. Für Hersteller bedeutet das: ein einheitlicher Rechtsrahmen, aber tendenziell weniger Spielraum für rein nationale Auslegungen.

Im Kontext von Fernwartung sind vor allem drei Verschiebungen wichtig:

  • Digitale Sicherheitsfunktionen werden stärker adressiert. Steuerungen, Schnittstellen und vernetzte Sicherheitsfunktionen rücken stärker in den Fokus der Risikobeurteilung.
  • Cybersicherheit wird stärker mit der Produktsicherheit verknüpft. Manipulationen, die über eine Fernwartungsverbindung auf sicherheitsrelevante Funktionen einwirken könnten, sollen technisch und organisatorisch verhindert werden.
  • Wesentliche Veränderungen rücken in den Blick. Software-Updates oder Funktionsänderungen aus der Ferne können dazu führen, dass eine Maschine als wesentlich verändert eingestuft wird und neu bewertet werden muss.

Parallel dazu adressiert die NIS2-Richtlinie Anforderungen an die Cybersicherheit in vielen Industriebetrieben, und der Cyber Resilience Act stellt Hersteller vernetzter Produkte vor zusätzliche Pflichten. Für Fernwartung greifen diese Regelwerke ineinander: Die Maschinenverordnung adressiert die Produktsicherheit, NIS2 die organisatorische Cybersicherheit beim Betreiber, der CRA Sicherheitsanforderungen an vernetzte Produkte über den Lebenszyklus.

Sichere Fernwartung: Was die Praxis heute schon verlangt

Wie eine technisch saubere Fernwartung aussehen sollte, beschreibt das DGUV-Dokument FBHM-133 „Sichere Fernwartung von Maschinen“ (Stand 31. Juli 2023) aus dem Sachgebiet Maschinen, Robotik und Fertigungsautomation. Es richtet sich an Hersteller, Betreiber und Dienstleister und macht eine zentrale Aussage: Eine Verbindung von außen darf weder die sicherheitsgerichteten Funktionen der Maschine kompromittieren noch Personen vor Ort einer unklaren Gefahrensituation aussetzen.

In der Praxis lassen sich daraus mehrere typische Anforderungen ableiten:

  • Eine Fernwartungssitzung sollte vor Ort bewusst freigegeben werden, üblicherweise über einen Schlüsselschalter, ein Bedienpanel oder eine vergleichbare physische Aktion.
  • Während der Sitzung sollte erkennbar sein, dass ein externer Zugriff stattfindet, etwa über Statusanzeigen oder Meldungen an der Steuerung.
  • Sicherheitsfunktionen wie Not-Halt, Schutztürüberwachung oder bestimmte Bewegungsfreigaben sollten aus der Ferne nicht überbrückbar sein.
  • Zugriffe sollten protokolliert werden, sodass Wer, Wann und Was später nachvollziehbar bleibt.
  • Verbindungen werden verschlüsselt aufgebaut, Identitäten sicher authentifiziert.

Mit der neuen Maschinenverordnung gewinnen diese Punkte zusätzliches Gewicht. Als Referenz für Security-Anforderungen an industrielle Automatisierungs- und Steuerungssysteme wird in der Praxis häufig die Normenreihe IEC 62443 herangezogen.

Typische Lücken in bestehenden Fernwartungs-Setups

In vielen Fabriken ist Fernwartung historisch gewachsen. Mal hängt ein Industrie-Router parallel zum Maschinennetz, mal wird ein generisches Remote-Tool für IT-Support auch für die Steuerungsebene mitgenutzt. Solche Setups erfüllen oft die Grundfunktion, geraten aber unter der neuen Regulatorik schnell unter Druck. Häufige Schwachstellen sind:

  • Unklare Zuständigkeiten zwischen Hersteller, Betreiber und externem Dienstleister, vor allem bei Multi-Vendor-Anlagen.
  • Fehlende oder unvollständige Protokollierung, die im Schadensfall keine belastbare Rekonstruktion erlaubt.
  • Zugänge, die nicht an Personen, sondern an Geräte oder Sammelkonten gebunden sind.
  • Software-Updates, die ohne dokumentierte Bewertung möglicher Auswirkungen auf die Maschinensicherheit eingespielt werden.
  • Werkzeuge wie generische Desktop-Sharing-Lösungen, die für Büro-IT konzipiert wurden, nicht für Steuerungs- und Sicherheitsumgebungen.

Wer hier nachschärft, gewinnt nicht nur Compliance, sondern reduziert auch das Risiko ungeplanter Stillstände, weil Fehler früher erkannt und Eingriffe sauberer dokumentiert werden. Genau hier zahlt eine konsequent digitale Zusammenarbeit zwischen Maschinenbetreibern und Herstellern auf höhere Uptime und kürzere Servicezyklen ein – ein Kernanliegen im Sinne von Industry 5.0.

Was Sie bis 2027 konkret tun sollten

Bis zum Geltungsbeginn der neuen Maschinenverordnung bleibt Ihnen Zeit, aber kein Spielraum für Stillstand. Sinnvoll ist ein strukturiertes Vorgehen in vier Schritten:

  1. Bestandsaufnahme: Welche Maschinen sind aus der Ferne erreichbar, über welche Wege, durch welche Akteure?
  2. Risikobeurteilung aktualisieren: Wie wirken sich Fernzugriffe auf sicherheitsgerichtete Funktionen aus, und welche Manipulationen sind realistisch denkbar?
  3. Technische und organisatorische Maßnahmen anpassen: Vor-Ort-Freigabe, Authentifizierung, Protokollierung, Trennung von Rollen.
  4. Verträge und Dokumentation nachziehen: Service-Verträge, Betriebsanleitungen und interne Verfahrensanweisungen an die neuen Anforderungen anpassen.

Wer Fernwartung heute als reinen Kostenfaktor betrachtet, läuft Gefahr, ab 2027 zusätzlichen Aufwand zu haben. Wer sie als Teil seiner Sicherheits- und Servicearchitektur versteht, kann die Umstellung nutzen, um Ausfallzeiten zu reduzieren, Service schneller zu machen und gleichzeitig auf der sicheren Seite der neuen Regulatorik zu stehen.

Plattformen statt Einzeltools: Wie sich Verantwortung sauber trennen lässt

Eine zentrale Frage in der Praxis lautet: Wie lassen sich Zugänge so organisieren, dass Hersteller, Betreiber und Dienstleister jeweils nur das sehen und steuern, was zu ihrer Rolle gehört? Klassische VPN-Lösungen stoßen hier schnell an Grenzen, weil sie eher Netzsegmente verbinden als Rollen abbilden.

Spezialisierte Plattformen für industrielle Fernwartung gehen einen anderen Weg. Eine Multi-Tenancy-Architektur etwa erlaubt es, dass jede Partei ihre Prozesse und Daten unabhängig verwaltet. Betreiber behalten so die Hoheit über ihr Maschinennetz, während Hersteller gezielten Zugriff auf ihre Anlagen erhalten, ohne in fremde Bereiche zu schauen. Marken- und typunabhängige Maschinenanbindung in einem einheitlichen Ökosystem schafft zusätzlich die Grundlage, um heterogene Anlagenparks effizient zu betreuen.

Für die Maschinenverordnung ist diese saubere Trennung interessant, weil sich Verantwortlichkeiten technisch abbilden lassen: Wer welche Sitzung freigibt, wer welche Aktion ausführt und wie der Zugriff protokolliert wird. Ergänzt um Funktionen für Chat, Video und gemeinsames Whiteboarding wird Fernwartung von einer reinen Remote-Verbindung zu einem dokumentierten Service-Vorgang.

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