Rechtliche Fallstricke bei der Praxisübergabe: Worauf Ärzte, Zahnärzte und Apotheker in München achten sollten

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  • vor 6 Tagen
  • Letztes Update: Juli 2026

Verfasst von Redaktion (blR)

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Zentrale rechtliche Risiken bei der Praxisübergabe liegen im Zulassungsrecht, im Arbeitsrecht nach § 613a BGB, im Datenschutz und in der steuerlichen Gestaltung, nicht allein im Kaufpreis. Wenn Sie Ihre Lebensleistung an einen Nachfolger übergeben, stehen Sie nicht nur vor einer wirtschaftlichen Entscheidung, sondern müssen zulassungsrechtliche, gesellschaftsrechtliche, arbeitsrechtliche und steuerliche Themen zugleich lösen. In der Praxis scheitern Übergaben häufig weniger am Kaufpreis als an handwerklichen Fehlern im Vertragswerk oder an unterschätzten Fristen bei der Kassenzulassung. Eine frühzeitige, interdisziplinäre Beratung durch einen auf Heilberufe spezialisierten Rechtsanwalt in der Innenstadt von München kann diese Risiken früh sichtbar machen und den Übergabeprozess strukturiert absichern.

Warum die Praxisübergabe rechtlich anspruchsvoller ist als ein klassischer Unternehmensverkauf

Bei einer Arzt- oder Zahnarztpraxis wird nicht einfach ein Betrieb verkauft. Übertragen werden Patientenkartei, Mitarbeiterverträge, Mietverhältnisse, Geräte, Beteiligungen an Berufsausübungsgemeinschaften und – bei Vertragsärzten – die vertragsärztliche Zulassung. Ohne erfolgreiches Nachbesetzungsverfahren beim Zulassungsausschuss nach § 103 SGB V kann selbst ein sorgfältig ausgehandelter Kaufvertrag wirtschaftlich weitgehend entwertet werden. Für Apotheken gelten die besonderen Vorgaben des Apothekengesetzes, insbesondere zur Betriebserlaubnis und zum grundsätzlichen Fremd- und Mehrbesitzverbot.

Wenn Sie eine Praxis in München oder Umgebung übergeben, agieren Sie zudem in einem regional dichten Zulassungsmarkt. Bedarfsplanung, Nachbesetzungsfristen und die Auswahl des Nachfolgers durch den Zulassungsausschuss folgen eigenen Regeln, die mit rein wirtschaftlichen Erwägungen kollidieren können.

Die typischen Fallstricke im Überblick

1. Zulassungsrecht und Nachbesetzungsverfahren

Der Antrag auf Ausschreibung des Vertragsarztsitzes muss rechtzeitig gestellt werden. Wenn Sie den Sitz verkaufen möchten, haben Sie keinen automatischen Anspruch darauf, dass Ihr Wunschkandidat den Zuschlag erhält; die Auswahl trifft der Zulassungsausschuss anhand gesetzlicher Kriterien. Vertragsklauseln, die den Kaufpreis an den Zulassungserfolg koppeln, sind daher regelmäßig sinnvoll.

2. Arbeitsrecht nach § 613a BGB

Bei einer Praxisübernahme, die einen Betriebsübergang darstellt, gehen die Arbeitsverhältnisse grundsätzlich auf den Erwerber über. Kündigungen wegen des Übergangs sind nach § 613a Abs. 4 BGB unwirksam. Das Unterrichtungsschreiben an die Mitarbeitenden muss inhaltlich korrekt und vollständig sein; andernfalls beginnt die Widerspruchsfrist von einem Monat nach § 613a Abs. 6 BGB nicht zu laufen – ein häufig unterschätztes Risiko.

3. Datenschutz und Patientenakten

Die Übergabe der Patientendokumentation ist datenschutzrechtlich sensibel. Ohne tragfähige Rechtsgrundlage – in der Praxis regelmäßig die Einwilligung der Patienten oder das sogenannte Zwei-Schrank-Modell – drohen Verstöße gegen die DSGVO und das Bundesdatenschutzgesetz sowie berufsrechtliche Konsequenzen wegen Verletzung der ärztlichen Schweigepflicht (§ 203 StGB).

4. Steuerliche Gestaltung

Der Veräußerungsgewinn kann unter bestimmten Voraussetzungen tarifbegünstigt besteuert werden. Nach § 34 EStG in Verbindung mit § 16 EStG kommt insbesondere die sogenannte Fünftelregelung in Betracht; der ermäßigte durchschnittliche Steuersatz nach § 34 Abs. 3 EStG kann auf Antrag einmalig im Leben in Anspruch genommen werden, wenn der Steuerpflichtige das 55. Lebensjahr vollendet hat oder im sozialversicherungsrechtlichen Sinn dauernd berufsunfähig ist. Zusätzlich kann der Freibetrag nach § 16 Abs. 4 EStG einschlägig sein. Wenn Sie diese Weichenstellungen verpassen oder Voraussetzungen wie die Aufgabe der wesentlichen Betriebsgrundlagen nicht sauber erfüllen, können Sie erhebliche steuerliche Vorteile verlieren.

Interdisziplinäre Beratung: Recht und Steuern gehören zusammen

Gerade im Gesundheitswesen zeigt sich, wie eng zivilrechtliche, berufsrechtliche und steuerliche Fragen miteinander verzahnt sind. Eine Kaufpreisstruktur, die rechtlich sauber wirkt, kann steuerlich nachteilig sein und umgekehrt. Kanzleien, die Rechtsanwälte und Steuerberater unter einem Dach vereinen, erkennen solche Zielkonflikte früh. Falch & Partner Rechtsanwälte Steuerberater bündelt diese Kompetenz in München und berät Ärzte, Zahnärzte, Pflegeheime, Apotheken und MVZ interdisziplinär in Fragen des Medizinrechts, des Arzthaftungsrechts sowie der Unternehmensnachfolge.

Zeitplan: Wann sollten Sie als Übergeber die rechtliche Vorbereitung starten?

  • 24 bis 36 Monate vor Übergabe: Bestandsaufnahme, Praxiswert, steuerliche Vorüberlegungen, Prüfung von Mietvertrag und Gesellschaftsverträgen.
  • 12 bis 18 Monate vor Übergabe: Nachfolgersuche, Vorbereitung des Nachbesetzungsantrags, Entwurf von Kauf- und Übertragungsverträgen.
  • 6 bis 12 Monate vor Übergabe: Antrag beim Zulassungsausschuss, Kommunikation mit Mitarbeitenden, Datenschutzkonzept.
  • Nach der Übergabe: Abwicklung offener Honorarforderungen, steuerliche Schlussrechnung, Archivierung der Altakten.

Die genannten Zeiträume sind Orientierungswerte aus der Beratungspraxis und können je nach Einzelfall abweichen.

Infografik: Zeitplan: Wann sollten Übergeber die rechtliche Vorbereitung starten? - 24 bis 36 Monate vor Übergabe: Bestandsaufnahme,...
Infografik

Fazit: Übergabe ist Projektarbeit, keine Formsache

Wenn Sie eine Praxis oder Apotheke übergeben, sollten Sie den Prozess so ernst nehmen wie eine Unternehmensgründung, nur mit umgekehrten Vorzeichen. Frühzeitige Planung, saubere Verträge, ein realistischer Zeitplan und die Verzahnung von rechtlicher und steuerlicher Beratung entscheiden mit darüber, ob Ihre Lebensleistung wirtschaftlich und rechtssicher in die nächste Generation übergeht. Für Heilberufler in München und Umgebung bietet sich der Weg über spezialisierte Kanzleien an, die sowohl das Medizinrecht als auch die steuerliche Nachfolgeberatung aus einer Hand abdecken und den regionalen Zulassungsmarkt kennen.

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