Eine Insolvenz ist für alle Beteiligten eine belastende Situation – für Unternehmer, Mitarbeiter und Gläubiger gleichermaßen. Aber was passiert bei einer Insolvenz eigentlich genau? Wie läuft das Verfahren ab, wer wird eingeschaltet, und was bedeutet das konkret für Mitarbeiter und Gläubiger? Dieser Artikel erklärt den Ablauf Schritt für Schritt.
Eine Insolvenz (umgangssprachlich auch Pleite oder Konkurs) liegt vor, wenn ein Unternehmen oder eine Privatperson seine fälligen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr erfüllen kann. Das deutsche Insolvenzrecht unterscheidet dabei drei Insolvenzgründe:
| Insolvenzgrund | Bedeutung | Betrifft |
|---|---|---|
| Zahlungsunfähigkeit | Fällige Schulden können nicht bezahlt werden | Alle Schuldner |
| Drohende Zahlungsunfähigkeit | Absehbar, dass Zahlungen künftig nicht mehr möglich sind | Nur Eigenantrag möglich |
| Überschuldung | Verbindlichkeiten übersteigen das Vermögen | Nur juristische Personen (GmbH, AG etc.) |
Das Verfahren beginnt mit einem Insolvenzantrag beim zuständigen Amtsgericht. Antragsberechtigt sind sowohl der Schuldner selbst als auch seine Gläubiger. Bei GmbHs und Aktiengesellschaften besteht sogar eine gesetzliche Antragspflicht: Die Geschäftsführer müssen bei eingetretener Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung unverzüglich, spätestens aber innerhalb von sechs Wochen einen Insolvenzantrag stellen. Wer das versäumt, macht sich persönlich haftbar.
Nach Eingang des Antrags prüft das Gericht die Voraussetzungen und bestellt in der Regel einen vorläufigen Insolvenzverwalter. Dieser überwacht das Unternehmen, sichert das Vermögen und verhindert weitere Vermögensabflüsse. Zwangsvollstreckungsmaßnahmen einzelner Gläubiger sind in dieser Phase eingefroren. Die Phase dauert typischerweise zwei bis drei Monate.
Reicht das Vermögen des Schuldners aus, um die Verfahrenskosten zu decken, eröffnet das Gericht das ordentliche Insolvenzverfahren. Ab diesem Zeitpunkt geht die gesamte Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis auf den Insolvenzverwalter über. Der bisherige Geschäftsführer oder Eigentümer darf das Unternehmen nicht mehr leiten.
Frühestens sechs Wochen und spätestens drei Monate nach Verfahrensröffnung findet der Berichtstermin (erste Gläubigerversammlung) statt. Der Insolvenzverwalter berichtet über die wirtschaftliche Lage und ob eine Sanierung möglich ist. Alle Gläubiger müssen ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter schriftlich zur Insolvenztabelle anmelden. Wer das versäumt, geht im Verfahren leer aus.
Der Insolvenzverwalter verwertet das Vermögen des Unternehmens, also Immobilien, Maschinen, Lagerware, Forderungen und ähnliches. Das daraus erzielte Geld wird nach gesetzlicher Rangfolge an die Gläubiger verteilt. In der Praxis erhalten viele Gläubiger dabei nur eine Quote von 5 bis 15 Prozent ihrer ursprünglichen Forderung, manchmal auch gar nichts. Am Ende des Verfahrens steht der Schlusstermin, nach dem das Insolvenzgericht das Verfahren durch Beschluss aufhebt.
Für Arbeitnehmer ist eine Insolvenz ihres Arbeitgebers besonders belastend. Das Wichtigste im Überblick:
Kündigungsschutz: Im Insolvenzverfahren können Mitarbeiter vom Insolvenzverwalter mit einer maximalen Kündigungsfrist von drei Monaten zum Monatsende gekündigt werden, auch wenn arbeitsvertraglich längere Fristen vereinbart waren.
Forderungen anmelden: Ausstehende Lohnansprüche, Urlaubsabgeltung und andere offene Forderungen sollten beim Insolvenzverwalter zur Insolvenztabelle angemeldet werden.
Gläubiger müssen ihre Forderungen aktiv anmelden. Das Insolvenzrecht unterscheidet dabei nach Rang: Massegläubiger (Verbindlichkeiten, die nach Verfahrensröffnung entstehen) werden zuerst bezahlt. Insolvenzgläubiger (Forderungen, die vor Eröffnung entstanden sind) werden erst danach und häufig nur anteilig bedient. Wer seine Forderung nicht anmeldet, geht im Verfahren leer aus.
Nicht jede Insolvenz endet mit der Schließung des Unternehmens. Es gibt zwei wichtige Alternativen zur Zerschlagung: Beim Insolvenzplan einigen sich Gläubiger und Schuldner auf einen Plan zur Schuldenregulierung, der das Unternehmen weiterführt. Die Insolvenz in Eigenverwaltung erlaubt es dem Unternehmen, unter Aufsicht eines Sachwalters selbst die Sanierung voranzutreiben. Bekannte Beispiele für erfolgreiche Insolvenzen mit anschließender Fortführung sind Condor, das nach der Thomas-Cook-Pleite 2019 fortgeführt und saniert wurde.
Mehr über konkrete Insolvenzen bekannter Unternehmen findest du in unseren Artikeln auf branchen-leader.com, zum Beispiel über Rügenwalder Mühle und Condor.