Wer mit Schulden nicht mehr weiterkommt, fragt sich meist als erstes: Wie lange dauert eine Privatinsolvenz? Die gute Nachricht: Seit der Reform des Insolvenzrechts im Oktober 2020 gilt in Deutschland eine einheitliche Verfahrensdauer von drei Jahren. Wer das Verfahren korrekt durchläuft, ist nach 36 Monaten schuldenfrei. In diesem Ratgeber erklären wir den genauen Ablauf, alle Phasen und was du beachten musst.
Die Dauer einer Privatinsolvenz beträgt seit der Reform der Insolvenzordnung 3 Jahre. Das gilt für alle Verfahren, die ab dem 1. Oktober 2020 beantragt wurden. Es spielt keine Rolle, wie viel von den Schulden während des Verfahrens tatsächlich zurückgezahlt wurde. Nach Ablauf der drei Jahre erteilt das Insolvenzgericht die sogenannte Restschuldbefreiung: Alle verbleibenden Schulden gelten dann als erlassen.
Wichtig: Entgegen vieler Gerüchte ist die 3-Jahres-Regel nicht zeitlich begrenzt. Die ursprünglich geplante Begrenzung bis Juni 2025 wurde im endgültigen Gesetz gestrichen. Die dreijährige Verfahrensdauer gilt dauerhaft und unbefristet.
| Phase | Dauer (ca.) | Was passiert? |
|---|---|---|
| 1. Außergericht. Einigung | 2-8 Wochen | Versuch einer Einigung mit den Gläubigern, begleitet von einer Schuldnerberatung oder einem Anwalt |
| 2. Insolvenzantrag | 2-6 Wochen | Antrag beim Insolvenzgericht, Prüfung der Unterlagen, Bestellung eines Insolvenzverwalters |
| 3. Insolvenzverfahren | wenige Monate | Erfassung und Verwertung der Vermögenswerte, Befriedigung der Gläubiger soweit möglich |
| 4. Wohlverhaltensphase | Bis 3 Jahre ab Eröffnung | Pändbares Einkommen wird abgetreten, Pflichten müssen eingehalten werden |
Die 3-Jahres-Frist beginnt mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens durch das Gericht, also nicht schon mit der Antragstellung. Da die Vorbereitungsphase mit außergerichtlichem Einigungsversuch und Antragstellung einige Wochen bis Monate dauern kann, beträgt die Gesamtdauer vom ersten Schritt bis zur Restschuldbefreiung in der Praxis oft 3,5 bis 4 Jahre.
Die Wohlverhaltensphase ist kein zusätzlicher Zeitraum, sondern Teil der drei Jahre. Während dieser Phase muss der Schuldner bestimmte Pflichten erfüllen:
Pändbares Einkommen an den Treuhänder abtreten
Jede zumutbare Arbeit annehmen und aktiv nach Arbeit suchen
Wohnsitz- und Arbeitsplatzwechsel unverzüglich melden
Erbschaften und Schenkungen zur Hälfte herausgeben
Keine unangemessenen neuen Schulden eingehen
Alle Auskunftspflichten gegenüber Gericht und Treuhänder erfüllen
Wer diese Pflichten verletzt, riskiert die Versagung der Restschuldbefreiung. Das bedeutet: Die Schulden werden nicht erlassen und das Verfahren wird eingestellt. Daher ist es wichtig, die Pflichten ernst zu nehmen und im Zweifel rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen.
Nach Ablauf der Wohlverhaltensphase erteilt das Insolvenzgericht die Restschuldbefreiung per Beschluss. Damit sind alle Schulden, die beim Start des Verfahrens bestanden haben, rechtlich erloschen. Gläubiger dürfen keine Zwangsvollstreckung mehr betreiben.
Ausnahmen gibt es bei Schulden aus vorsätzlichen Straftaten, Steuerhinterziehung und bestimmten Unterhaltsschulden. Diese bleiben auch nach der Restschuldbefreiung bestehen.
Nach der Restschuldbefreiung bleiben Einträge bei der Schufa noch für 6 Monate gespeichert, danach werden sie gelöscht.
Wer bereits einmal nach dem 30. September 2020 eine Restschuldbefreiung erhalten hat und erneut insolvent wird, muss ein zweites Verfahren von 5 Jahren durchlaufen. Zusätzlich gilt eine Sperrfrist von 11 Jahren zwischen zwei Verfahren. Das soll Missbrauch verhindern.
Dauer: 3 Jahre ab Eröffnung des Verfahrens (seit Oktober 2020, gilt dauerhaft)
Voraussetzung: Außergerichtlicher Einigungsversuch mit Gläubigern
Ergebnis: Restschuldbefreiung, alle Schulden erlassen (mit wenigen Ausnahmen)
Schufa-Löschung: 6 Monate nach Erteilung der Restschuldbefreiung
Zweitverfahren: 5 Jahre Dauer, Sperrfrist 11 Jahre
Privatinsolvenzen 2025: 76.300 Fälle, Anstieg um 6,5 % gegenüber Vorjahr
Die Privatinsolvenz (juristisch: Verbraucherinsolvenzverfahren) gilt für Privatpersonen ohne selbstständige Tätigkeit. Wer selbstständig oder Einzelunternehmer ist, durchläuft eine Regelinsolvenz, die seit 2020 ebenfalls drei Jahre dauert. Der Hauptunterschied: Bei der Privatinsolvenz ist zwingend ein außergerichtlicher Einigungsversuch vorgeschrieben. Bei der Regelinsolvenz können Unternehmer direkt einen Insolvenzantrag stellen.
Mehr zu diesem Thema findest du in unserem Artikel zur Regelinsolvenz. Informationen zu aktuellen Unternehmensinsolvenzen findest du in der News-Kategorie auf branchen-leader.com.
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