Wer als Selbstständiger, Unternehmer oder Freiberufler in die Zahlungsunfähigkeit gerät, durchläuft in der Regel eine Regelinsolvenz. Sie ist das gesetzliche Standardverfahren für alle, die nicht als Privatverbraucher gelten. Seit der Insolvenzrechtsreform 2020 dauert auch die Regelinsolvenz nur noch drei Jahre bis zur Restschuldbefreiung. Was genau dahintersteckt und wie sich das Verfahren von der Privatinsolvenz unterscheidet, erklärt dieser Ratgeber.
Die Regelinsolvenz ist das allgemeine Insolvenzverfahren nach der deutschen Insolvenzordnung (InsO). Sie gilt für alle natürlichen und juristischen Personen, die nicht unter das Verbraucherinsolvenzverfahren (Privatinsolvenz) fallen. Das betrifft vor allem Selbstständige, Gewerbetreibende, Unternehmer, Freiberufler und Gesellschafter von Personengesellschaften wie oHG oder GbR. Auch GmbHs und AGs durchlaufen bei Zahlungsunfähigkeit ein Regelinsolvenzverfahren.
| Kriterium | Regelinsolvenz | Privatinsolvenz |
|---|---|---|
| Für wen? | Selbstständige, Unternehmer, GmbH, AG, Freiberufler | Privatpersonen (Arbeitnehmer, Rentner, Arbeitslose) |
| Außergerichtl. Einigung | Nicht zwingend vorgeschrieben | Gesetzlich vorgeschrieben (Pflicht) |
| Insolvenzverwalter | Ja, vom Gericht bestellt | Treuhänder |
| Dauer bis Restschuldbefreiung | 3 Jahre (seit Oktober 2020) | 3 Jahre (seit Oktober 2020) |
| Kosten | Abhängig von Insolvenzmasse, oft höher | Fest, Stundung möglich |
Sonderfall ehemals Selbstständige: Wer seine Selbstständigkeit bereits aufgegeben hat und maximal 19 Gläubiger sowie keine Schulden aus Beschäftigungsverhältnissen hat, kann trotz früherer Selbstständigkeit die Privatinsolvenz nutzen.
Das Regelinsolvenzverfahren folgt einem klaren Ablauf in mehreren Phasen:
2. Eröffnungsverfahren: Das Gericht prüft den Antrag und bestellt einen vorläufigen Insolvenzverwalter. Dieser sichert das Vermögen und prüft die Unterlagen auf anfechtbare Rechtsgeschäfte. Diese Phase dauert bei der Regelinsolvenz oft 2 bis 3 Monate, kann aber auch länger dauern.
3. Verfahrenseröffnung: Das Gericht eröffnet das Insolvenzverfahren offiziell. Ab diesem Zeitpunkt beginnt die 3-Jahres-Frist für die Restschuldbefreiung. Der Insolvenzverwalter übernimmt die Verwaltung des Vermögens.
4. Verwertungsphase: Der Insolvenzverwalter verwertet das pfändbare Vermögen und verteilt die Erlöse an die Gläubiger. Bei Unternehmen kann dies die Liquidation des Betriebs oder einen Verkauf umfassen.
5. Wohlverhaltensphase: Parallel zur Verwertung oder danach beginnt die Wohlverhaltensphase, in der der Schuldner sein pfändbares Einkommen abführt und bestimmte Pflichten erfüllt.
6. Restschuldbefreiung: Nach 3 Jahren erteilt das Gericht die Restschuldbefreiung. Alle verbleibenden Schulden sind damit erloschen.
Die Regelinsolvenz dauert seit der Reform vom 1. Oktober 2020 einheitlich 3 Jahre, gerechnet ab Eröffnung des Verfahrens. Das gilt sowohl für natürliche Personen (Selbstständige, Freiberufler) als auch für juristische Personen wie eine GmbH. Allerdings gibt es einen wichtigen Unterschied zur Privatinsolvenz: Die Vermögensverwertungsphase bei der Regelinsolvenz ist oft komplexer und dauert wegen der Prüfung auf anfechtbare Rechtsgeschäfte oft 2 bis 3 Jahre. Die Gesamtdauer des Verfahrens vom Antrag bis zur Restschuldbefreiung beträgt daher in der Praxis häufig 3 bis 4 Jahre.
Für die Eröffnung einer Regelinsolvenz muss mindestens einer dieser Insolvenzgründe vorliegen:
Drohende Zahlungsunfähigkeit (§ 18 InsO): Der Schuldner wird voraussichtlich nicht in der Lage sein, bestehende Zahlungspflichten zu erfüllen. Hier kann nur der Schuldner selbst einen Antrag stellen.
Überschuldung (§ 19 InsO): Gilt ausschließlich für juristische Personen wie GmbH oder AG. Das Vermögen reicht nicht mehr aus, um die Verbindlichkeiten zu decken.
Die Kosten einer Regelinsolvenz sind höher als bei der Privatinsolvenz, weil sie von der Höhe der Insolvenzmasse und der Anzahl der Gläubiger abhängen. Der Insolvenzverwalter erhält eine gesetzlich geregelte Vergütung, die aus der Insolvenzmasse bezahlt wird. Dazu kommen Gerichtsgebühren. Ist keine oder nur geringe Masse vorhanden, können die Kosten gestundet werden. Juristische Personen wie eine GmbH haben keinen Anspruch auf Restschuldbefreiung und können die Kosten nicht stunden lassen.
Wer mehr über Insolvenzverfahren wissen möchte, findet auf branchen-leader.com auch einen Ratgeber zur Privatinsolvenz und ihrer Dauer sowie aktuelle Informationen zu Unternehmensinsolvenzen wie Görtz.