Fast jedes große deutsche Unternehmen firmiert als AG: Volkswagen AG, Siemens AG, Bayer AG, Deutsche Bank AG. Aber was bedeutet das eigentlich? Was ist eine Aktiengesellschaft, wie funktioniert sie, und was unterscheidet sie von einer GmbH? Dieser Artikel erklärt es einfach und verständlich.
Eine Aktiengesellschaft (kurz: AG) ist eine Kapitalgesellschaft und juristische Person des privaten Rechts. Das bedeutet: Die AG ist selbst Rechtsträgerin, kann Verträge abschließen, klagen und verklagt werden. Die rechtliche Grundlage bildet das Aktiengesetz (AktG).
Das Grundkapital der AG ist in Aktien aufgeteilt. Wer Aktien kauft, wird Aktionär und damit Miteigentümer des Unternehmens. Je mehr Aktien jemand hält, desto mehr Einfluss hat er in der Hauptversammlung. Eine AG kann an der Börse notiert sein, muss es aber nicht.
| Merkmal | Details |
|---|---|
| Rechtsform | Kapitalgesellschaft, juristische Person |
| Rechtsgrundlage | Aktiengesetz (AktG) |
| Mindestkapital | 50.000 Euro (Grundkapital) |
| Gesellschafter | Aktionäre (Inhaber von Aktien) |
| Haftung | Nur mit Gesellschaftsvermögen, kein Privatvermögen |
| Organe | Vorstand, Aufsichtsrat, Hauptversammlung |
| Börsenfähigkeit | Ja, aber nicht zwingend notiert |
| Gründer | Mindestens eine natürliche oder juristische Person |
Eine Aktiengesellschaft wird von drei gesetzlich vorgeschriebenen Gremien geführt und kontrolliert:
2. Aufsichtsrat: Überwacht und berät den Vorstand. Ist bei wichtigen Entscheidungen zustimmungspflichtig. Mitglieder werden von der Hauptversammlung (Aktionärsvertreter) und bei großen Unternehmen auch von Arbeitnehmern gewählt.
3. Hauptversammlung: Die jährliche Versammlung aller Aktionäre. Entscheidet über Gewinnverwendung, Kapitalerhöhungen, Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat sowie andere grundlegende Fragen.
Mehr über die Rolle des Aufsichtsrats findest du in unserem Artikel Was ist ein Aufsichtsrat?
Die Gründung einer AG ist deutlich aufwändiger als die einer GmbH. Sie verläuft in mehreren Schritten:
| Schritt | Was passiert? |
|---|---|
| 1. Satzung erstellen | Gesellschaftsvertrag wird notariell beurkundet; enthält Name, Sitz, Gegenstand, Kapital, Aktienarten |
| 2. Aktien übernehmen | Gründer übernehmen die Aktien gegen Bar- oder Sacheinlagen |
| 3. Organe bestellen | Aufsichtsrat wird bestellt, dieser bestellt den Vorstand |
| 4. Grundkapital einzahlen | Mindestens 25 % (12.500 Euro) müssen bei Gründung eingezahlt sein |
| 5. Gründungsprüfung | Vorstand, Aufsichtsrat und ggf. externer Prüfer prüfen die Gründung |
| 6. Handelsregistereintragung | Erst mit Eintragung beim Amtsgericht entsteht die AG als juristische Person |
Die Haftung ist eines der wichtigsten Merkmale der Aktiengesellschaft: Die AG haftet ihren Gläubigern gegenüber ausschließlich mit dem Gesellschaftsvermögen. Das Privatvermögen der Aktionäre ist geschützt. Im schlimmsten Fall verliert ein Aktionär nur den Wert seiner investierten Aktien, mehr nicht.
Wichtig: Vor der Eintragung ins Handelsregister haften die Gründer der Vor-AG noch persönlich. Erst mit dem Handelsregistereintrag geht die Haftung vollständig auf die AG über.
Beide sind Kapitalgesellschaften mit Haftungsbeschränkung. Die Unterschiede liegen im Detail:
| Merkmal | AG | GmbH |
|---|---|---|
| Mindestkapital | 50.000 Euro | 25.000 Euro |
| Anteile | Aktien (frei übertragbar) | GmbH-Anteile (eingeschränkt übertragbar) |
| Börsengang | Möglich | Nicht möglich |
| Pflicht-Aufsichtsrat | Immer Pflicht | Nur ab 500 Mitarbeiter |
| Gründungsaufwand | Hoch (Notar, Prüfung) | Geringer |
| Veröffentlichungspflichten | Umfangreich | Geringer |
| Flexibilität | Gering (zwigendes Recht) | Höher |
Große Kapitalmengen müssen beschafft werden
Ein Börsengang ist geplant oder möglich
Viele Investoren sollen beteiligt werden
Das Unternehmen soll unabhängig von einzelnen Persönlichkeiten bestehen
Hohe Reputation und Transparenz sind gewünscht
Bekannte deutsche Aktiengesellschaften sind unter anderem BMW AG, Mercedes-Benz Group AG und Deutsche Telekom AG. Viele davon sind im DAX gelistet, dem deutschen Leitindex für Aktiengesellschaften.
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